Angabe vom Grundpreis Änderungen
Bisherige Abweichung für kleine Waren
Aktuell darf der Grundpreis für Waren mit einem Nenngewicht unter 250 Gramm bzw. einem Nennvolumen von unter 250 Milliliter in 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abgebildet werden. Nun müssen Anbieter auf diese Ausnahme verzichten, denn diese wird gestrichen.
Worauf Sie nun achten sollten:
Ab dem 28. Mai 2022 gilt die neue Regelung. Als Händler sollten Sie ab diesem Zeitpunkt keine Artikel mit einer Grundpreisberechnung mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter mehr darstellen. Stattdessen muss sich der Grundpreis immer auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter) beziehen.
Zusätzlich sollten Händler Waren prüfen, bei denen aufgrund eines Nennwertes bzw. Nennvolumens von 100 Gramm oder Millilitern kein Grundpreis angegeben ist. Auch für solche Artikel muss ab dem 28.05.2022 unbedingt ein Grundpreis angegeben sein, bezogen auf 1 Kilogramm oder 1 Liter.
Die aktualisierte Preisangabenverordnung (PAngV) finden Sie hier.