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Mehrwertsteuererhöhung in der Schweiz

In der Schweiz tritt zum 01. Januar 2024 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf den Standardsteuersatz und den reduzierten Steuersatz. Hinterlegen Sie in der Konfiguration der jeweiligen Mandanten die angepassten Steuersätze.

Der Standardsteuersatz bezieht sich auf alle Leistungen, die nicht unter den reduzierten Steuersatz oder den Sondersteuersatz fallen. Mit der AHV-Reform wird der Standardsteuersatz von 7,7 auf 8,1 Prozent ansteigen.

Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent steigen. Dieser bezieht sich auf das Entgelt (und die Einfuhr) von Lieferungen wie beispielsweise Wasser in Leitungen, Nahrungsmittel und Zusatzstoffe, Vieh, Fisch, Getreide.

Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen fallen unter die neuen Steuersätze.

Bitte beachten Sie bei der Änderung der Steuersätze, ob Sonderanpassungen diesbezüglich in Ihrem System zu berücksichtigen sind.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.